Ästhetische Chirurgie
Unter dem Begriff ästhetische Chirurgie werden Operationen zusammengefasst, die der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes dienen. Bei folgenden Veränderungen ist ein kosmetischer (ästhetischer) Eingriff sinnvoll: sogenannte Schlupflidern, Tränensäcke, schlaffe Oberlider, Augenringen, Hautfalten u.a. Wir beraten Sie ausführlich zu Operationstechniken, Vorteilen und Risiken. Soweit möglich bieten wir Ihnen auch nicht operative Behandlungen an.
Lid- und Augenbrauenchirurgie
- Oberlid- und Unterlidstraffung mit/ohne Fettresektion (Blepharoplastik)
- Oberlid- und Unterlidverlängerungen
- Augenbrauenchirurgie
- Botox-Injektionen
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Es besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für Eingriffe, die medizinisch notwendig sind, weil sie der Diagnose oder Heilung einer Krankheit dienen. Das heißt, die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten. Ist ein medizinischer Eingriff nicht erforderlich oder dient er ästhetischen Gesichtspunkten bzw. Verbesserungen, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen. Arzthonorar und Sachkosten müssen selbst getragen werden. Abgerechnet wird nach der Gebührungenordnung für Ärzte (GOÄ).
Weitere Leistungen – Okuloplastische Chirurgie
- funktionelle Lidchirurgie
- Tumorchirurgie
- Rekonstruktive Lidchirurgie
- Transpositionschirurgie